Wie läuft die GSSK Prüfung bei der IHK ab und was muss ich wissen?
In diesem Ratgeber, geht es um alle Informationen rund um die IHK Prüfung zur "Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft" (kurz: GSSK). Du erfährst nicht nur die erforderlichen Zulassungsvorraussetzungen, sondern auch den genauen Ablauf der Prüfung.
Was ist die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft?
Über den beiden Basisqualifikationen Unterrichtung und Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, gibt es seit dem 01.01.2006 aufbauend darauf die bei der IHK abgenommene Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“. Diese gelten als Zugangsberechtigung für das Bewachungsgewerbe. Diese staatlich anerkannte Qualifikation ist eine Weiterbildung, die es auch Seiteneinsteigern beziehungsweise Quereinsteigern ermöglicht, in der Sicherheitswirtschaft zu arbeiten.
Die Weiterbildung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ (GSSK) ist durch eine besondere Rechtsvorschrift von den einzelnen Industrie- und Handwerkskammern (IHK) erlassen worden.
Bedingt durch das föderalistische System, hat jede IHK die Freiheit, die Weiterbildung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, ihren Vorstellungen und Maßgaben entsprechend durchzuführen. Dies führt dazu, dass die Prüfungsordnung bundesweit uneinheitlich sind.
Der Unterschied zu einer klassischen Berufsausbildung, z. B. zur Service- oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit, liegt darin, dass den Berufsausbildungen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu Grunde liegt. Ebenso wurde eine Verordnung von den Bundesministerien für „Wirtschaft und Energie“ und „Bildung und Forschung“ für jede Berufsausbildung erlassen.
Wer wird zur IHK GSSK Prüfung zugelassen?
Zur GSSK Prüfung wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens ein- bis zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren, (gilt nicht in allen IHK) sowie
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Die Berufspraxis muss erkennbaren Bezug zu den Aufgaben und Kompetenzen einer geprüften Schutz- und Sicherheitskraft aufweisen.
Abweichend von den zuvor beschriebenen Punkten, können zur Prüfung auch weitere Vorlagen zugelassen werden. Unteranderem durch Vorlage von Zeugnissen welche glaubhaft machen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind. Dies gilt z. B. für Soldaten auf Zeit (SaZ) des Verwendungszwecks „Feldjäger“.
Welche Handlungsbereiche umfasst die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft?
Die Prüfung der GSSK ist in drei übergeordnete Handlungsbereiche strukturiert:
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Den einzelnen Handlungsbereichen beinhalten weitere nachfolgend beschriebene Qualifikationsschwerpunkte.
Wie läuft die Prüfung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft ab?
Schriftliche Prüfung
Bei der schriftlichen Prüfung werden zwei Situationsaufgaben beschrieben. Die erste hat den Schwerpunkt auf Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln und die zweite auf die Gefahrenabwehr sowie den Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik legt. Die Aufgaben enthalten integrativ ebenfalls Fragen von den Lernfeldern, welche nicht den Schwerpunkt gebildet haben. Als Zeitfenster stehen mindestens 120 Minuten, jedoch nicht mehr als 300 Minuten zur Verfügung.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird als situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Es werden die Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereichs „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“ geprüft. Integrativ werden Qualifikationsschwerpunkte, welche nicht schriftlich geprüft wurden, abgefragt. Als Zeitfenster sind 40 Minuten je Prüfungsteilnehmer veranschlagt, wovon 20 Minuten Vorbereitungszeit sind.
Welche Qualifikationsschwerpunkte gibt es in der GSSK Prüfung?
Qualifikationsschwerpunkte für „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“
Rechtskunde
- Unterscheiden zwischen öffentlichem und privatem Recht, insbesondere in Abgrenzung zu hoheitlichen Aufgaben,
- Berücksichtigen der Rechtsgrundlagen für die Aufgabenerfüllung sowie für die persönlich wahrzunehmenden und übertragenen Rechte in der Sicherheitswirtschaft,
- Erkennen von Verstößen gegen das Strafrecht sowie Ableiten von Maßnahmen,
- Beachten grundlegender Bestimmungen des Datenschutz-, Umweltschutz-, Betriebsverfassungs-, Arbeits- und Waffenrechts sowie Ableiten von Maßnahmen bei Verstößen.
Dienstkunde
- Berücksichtigen der Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung in Tätigkeitsfeldern der Sicherheitswirtschaft,
- Berücksichtigen der Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung und des Handelns in besonderen Situationen und am Ereignis-/Tatort,
- Anwenden der Grundsätze der Eigensicherung,
- Erstellen von Meldungen und Berichten.
Qualifikationsschwerpunkte für "Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik"
Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Anwenden der Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes,
- Kontrollieren und Überwachen von Einrichtungen des Brandschutzes sowie der Einhaltung von Brandschutzvorschriften,
- Durchführen von Alarmierungsaufgaben und Mitwirken bei Räumungen, Evakuierungen sowie anderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten sowie Mitwirken im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Mitwirken beim Umweltschutz,
- Anwenden von Grundkenntnissen über Gefahrenklassen und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter.
Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Nutzen technischer Einsatzmittel und Überwachen baulicher, mechanischer und elektronischer Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
- Nutzen von Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsmitteln,
- Einsetzen von Löschmitteln und Feuerlöschgeräten,
- Kennen der Funktionen von Feuerlöschanlagen.
Qualifikationsschwerpunkte für "Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln"
Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kennen der Grundlagen des menschlichen Verhaltens,
- Erkennen der Wirkung der eigenen Person,
- Erfassen der Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten Anderer und Ableiten geeigneter Verhaltensmuster,
- Anwenden von Techniken zur Konfliktvorbeugung und Deeskalation.
Kommunikation
- Kennen der Möglichkeiten der Kommunikation,
- Auswählen geeigneter Kommunikationsformen und -mittel,
- situationsbezogen kommunizieren.
Kunden- und Serviceorientierung
- Kennen der Anforderungen an einen qualitätsorientierten Sicherheitsservice,
- Berücksichtigen der Zusammenhänge von Sicherheits- und Serviceverhalten.
Zusammenarbeit
- Kennen der Grundlagen der Zusammenarbeit in Teams und mit anderen Kräften,
- Bewältigen von gemeinsamen Aufgaben durch Kommunikation und Kooperation.
Die Punkteverteilung ist für die Handlungsbereiche gesondert zu bewerten.
Punkteverteilung der schriftlichen Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- 60 Punkte
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- 20 Punkte
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- 20 Punkte
Wann gilt die GSSK Prüfung als bestanden?
Bei den Angaben handelt es sich um Richtwerte, von denen in einzelnen Fällen in geringem Umfang abgewichen werden kann. Es müssen mindestens 50 Punkte von möglichen 100 pro Handlungsbereich erworben werden, um die schriftliche Prüfung erfolgreich zu bestehen. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen, das die Punktebewertung der Prüfungsleistungen in den einzelnen Handlungsbereichen ausweist. Im Falle der Freistellung sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben.
Wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor?
Bereite dich frühzeitig auf die anstehende Prüfung vor. Zeitmanagement kann hierbei ein entscheidender Erfolgsfaktor sein. Es gibt unterschiedliche Anbieter für Vorbereitungslehrgänge. Abhängig was du für ein Lerntyp bist, kannst du entweder an Präsenzveranstaltungen teilnehmen oder idealerweise auch Fernlehrgänge in Anspruch nehmen. Vorteil der Fernlehrgänge ist insbesondere, dass es zu keinem Verdienstausfall kommt. So kannst du weiterhin Geldeingänge generieren, in der Praxis weitere Erfahrungen sammeln und den Lernstoff individuell auf deine Lerngeschwindigkeit anpassen.
Als besonderes Unterstützungswerkzeug ist jedoch die App GSSK zu nennen, die als qualitätsgesichertes Lerntool bei intensiver Nutzung vielversprechende Prüfungsergebnisse liefert. Von zahlreichen Dozenten geprüft, mitentwickelt und empfohlen. Du erhältst sie in den gängigen Stores von Google und Apple.
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