Prüfungsvorbereitung für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS)

Inhalt

Prüfungsvorbereitung für Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (FKSS)

Was ist die Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Die zweite staatlich anerkannte Berufsausbildung für das deutsche Bewachungsgewerbe ist die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (FKSS) und wurde am 24.08.2003 eingeführt. Grundsätzlich unterscheidet Sie sich durch die Anforderungen in der Prüfung und den vertiefenden wirtschaftlichen Kenntnissen im Vergleich zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit.

Die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgt entweder durch ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), oder durch eine Zulassung der IHK zu einer Prüfung als externer Prüfling.  Für die Zulassung reicht es nicht aus, über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, ferner muss der Prüfling nachweisen, das er die Berufsbildtypischen Tätigkeiten in der Arbeit übernommen hat.

Der Ausbildende ist verpflichtet gemäß § 4 Abs. 2 der “Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit”, unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Wie erfolgt die IHK Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Die Prüfung zur “FKSS” besteht aus 2 schriftlichen, zeitlich unabhängigen, Prüfungen, sowie einer mündlichen Prüfung in Form eines sicherheitsorientierten Kundengesprächs.

Die Leistung des Prüflings ist von dem Prüfungsausschuss mit bestanden oder nicht bestanden zu bewerten.

Gemäß des Ausbildungsrahmenplans werden die Anforderungen der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit geregelt.

Prüfungsinhalte der Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Daraus ergeben sich folgende Prüfungsinhalte:

  1. Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Sicherheitsdienste
  • Sicherheitsbereiche
  • Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
  • Kommunikation und Kooperation
  • Teamarbeit und Kooperation
  • Kundenorientierte Kommunikation
  • Schutz und Sicherheit
  • Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
  • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
  • Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen
  • Markt- und Kundenorientierung
  • Risikomanagement
  • Betriebliche Angebotserstellung
  • Auftragsbearbeitung
  • Teamgestaltung
  1. Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz

Wie erfolgt die erste Teilprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Der 1. Teil der Prüfung wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die zur Verfügung stehenden Minuten für die Prüfung sind nebenstehend beschrieben.

Der 1. Teil der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen

  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
  • Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste

Insbesondere muss der Prüfling darlegen, dass er folgende Vorgaben verstanden und anwenden kann:

  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln (Dauer = 60 Minuten)
  • Gefährdungs- und Konfliktpotenziale feststellen und bewerten sowie sein Verhalten und Handeln entsprechend anpassen
  • Möglichkeiten der Teamarbeit und Kommunikation nutzen
  • Tätermotive und -verhalten beurteilen
  • Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen und Methoden der Deeskalation anwenden
  • Bei Unfällen und Zwischenfällen erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten
  • Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (Dauer = 90 Minuten)
    • Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten
    • Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen

Die während der 1. Ausbildungsprüfung abgefragten Themen, sind nur in den 2. Prüfungsteil mitzunehmen, wenn diese für die Feststellung der Berufsbefähigung unabdingbar ist.

Bei der Ermittlung der Endnote wird der 1. Teil zu 40 % gewichtet und der 2. Teil zu 60 %.

Wie erfolgt die zweite Teilprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Der 2. Teil der schriftlichen Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:

  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Konzepte für Schutz und Sicherheit
  • Sicherheitsorientiertes Kundengespräch

Insbesondere muss der Prüfling darlegen, dass er folgende Vorgaben verstanden und anwenden kann:

  • Wirtschafts- und Sozialkunde(Dauer = 60 Minuten)
    • Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann
  • Konzepte für Schutz und Sicherheit (Dauer = 90 Minuten)
  • Unter Beachtung der Rechtsgrundlagen
    • Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen, durchführen, dokumentieren und überwachen
    • Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln und zur Aufklärung beitragen
    • Gefährdungspotenziale beurteilen, Risiken identifizieren, analysieren und bewerten
    • Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung von Teamarbeit planen
  • Der Prüfling muss schriftlich ein Konzept erarbeiten (Dauer = 90 Minuten)

Prozentuale Punkteverteilung der Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Schriftlich
  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
    • 20 Prozent,
  • Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
    • 20 Prozent
  • Prüfungsbereich Wirtschaftsund Sozialkunde
    • 10 Prozent
  • Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit
    • 30 Prozent

Wie erfolgt die mündliche Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

  1. Mündlich
  • Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch
    • 20 Prozent
  • Sicherheitsorientiertes Kundengespräch (Dauer = 30 Minuten)
    • Kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren
      • Kundenbedürfnisse berücksichtigen
      • treffend und schlüssig argumentieren
      • Verwendung von Fachbegriffen und fachlich einwandfreie Ausdrucksweise
  • Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen
    • Übersichtliche Gesamtdarstellung
    • Vorteile herausarbeiten und Alternativen gegenüberstellen
    • Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen
  • Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren
    • Persönlichkeitsprofile während der Teamgestaltung beachten
    • qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen
  • Im Rahmen dessen wird eine Gesprächssimulation durchgeführt

Die mündliche Prüfung fließt zu 20% in die abschließende Bewertung der Abschlussprüfung ein. Die Prüfungssprache ist Deutsch.

Aufbauend darauf gibt es seit dem 01.01.2003 den „Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit“. Wenngleich diese Qualifikation über den beiden Ausbildungen „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ (SKSS) sowie der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (FKSS) steht, handelt es sich hierbei um eine staatlich Fortbildungsprüfung, die dementsprechend bei der IHK abgenommen wird.