Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Was ist die Servicekraft für Schutz und Sicherheit?
Als grundständige staatlich anerkannte Berufsausbildungen im Bewachungsgewerbe ist die „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ (SKSS) von der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (FKSS) zu unterscheiden. Die SKSS gibt es seit dem 01.08.2008. Die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit erfolgt entweder durch ein 2-jähriges Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), oder durch eine Zulassung der IHK zu einer Prüfung als externer Prüfling. Für die Zulassung reicht es nicht aus, über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, ferner muss der Prüfling nachweisen, das er die berufsbildtypischen Tätigkeiten in der Arbeit übernommen hat.
Vorbereitungsempfehlungen zur Prüfung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit?
Eine selbstständige Vorbereitung wird durch die App “SKSS” unterstützt. Sie beinhaltet sowohl gut strukturierte Lerninhalte, prüfungsrelevante Fragen sowie personalisierte Statistiken. Stärken und Schwächen werden durch eine detaillierte Auswertung sofort erkennbar. Die Lerninhalte sind so aufbereitet, dass ein schnelles Erfassen der wichtigen Informationen ermöglicht wird. Die Prüfungsfragen entsprechen quantitativ genau den Vorgaben zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit gemäß §§ 53 und 56 des Berufsbildungsgesetzes und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss “Servicekraft für Schutz und Sicherheit”. Es können Prüfungssimulationen durchgeführt werden, diese werden durch Multiple-Choice beantwortet. Das Niveau der Fragen orientiert sich am IHK-Standard.
Ziel der App “SKSS” ist: Sie bestmöglich auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten und ihnen auch innerhalb Ihrer Arbeitstätigkeit ein professionelles Nachschlagewerk zur Verfügung zu stellen.
Wie läuft die Prüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit ab?
Gemäß der Verordnung zur Berufsausbildung “Servicekraft für Schutz und Sicherheit” wird das Verfahren der Berufsausbildung geregelt. Demnach ist der Ausbildende verpflichtet gemäß § 4 Abs. 2 der “Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit”, unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. Die Prüfung zur “SKSS” besteht aus 2 schriftlichen, zeitlich zusammenhängenden, Prüfungen, sowie einer mündlichen Prüfung in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs. Die Leistung des Prüflings ist von dem Prüfungsausschuss mit bestanden oder nicht bestanden zu bewerten.
Prüfungsanforderungen zum Bestehen der Servicekraft für Schutz und Sicherheit?
Inhaltlich werden die Anforderungen der Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit gemäß des Ausbildungsrahmenplans geregelt.
Daraus ergeben sich folgende Prüfungsinhalte:
- Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- Sicherheitsdienste
- Sicherheitsbereiche
- Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik
- Qualitätssichernde Maßnahmen
- Kommunikation und Kooperation
- Teamarbeit und Kooperation
- Kundenorientierte Kommunikation
- Schutz und Sicherheit
- Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
- Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
Was erwartet mich bei der Zwischenprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit?
Die Integrativen Fähigkeiten sind das ganze Jahr hindurch zu vermitteln und werden auch bei der Zwischenprüfung abgefragt.
Am Anfang des 2. Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Die Zwischenprüfung wird im Prüfungsbereich „Schutz und Sicherheit“ durchgeführt.
Die Zwischenprüfung beträgt 90 Minuten, in der der Auszubildende berufstypische Aufgaben, basierend auf den vorher genannten Themen, beantworten soll.
Die Zwischenprüfung fokussiert sich auf die Bereiche:
- Gefährdungspotenziale erkennen
- Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren
- Sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen
- Den rechtlichen Handlungsrahmen beachten
- Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten
- Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
Insbesondere soll der Auszubildende nachweisen, dass er
- Gefährdungspotenziale erkennen,
- Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren,
- sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen sowie
- den rechtlichen Handlungsrahmen beachten
kann.
Was erwartet mich bei der Abschlussprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit?
Die Abschlussprüfung ist unterteilt in (meist) 2 schriftliche Prüfungstage und 1 mündlichen Prüfungstag.
Die Schriftliche Prüfung wird an 2 hintereinander folgenden Tagen geschrieben und die Prüfungsbereichen werden einzeln abgeprüft. Nachfolgend werden die einzelnen Prüfungsbereiche inklusive den Anforderungen sowie der zur Verfügung stehenden Zeit beschrieben.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen und den dazugehörigen Qualifikationsschwerpunkten:
- Situationsgerechtes Verhalten und Handeln, (60 Minuten)
- Gefährdungs- und Konfliktpotenziale feststellen und bewerten sowie sein Verhalten und Handeln entsprechend anpassen
- Möglichkeiten der Teamarbeit und Kommunikation nutzen
- Tätermotive und -verhalten beurteilen
- Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen und Methoden der Deeskalation anwenden
- Bei Unfällen und Zwischenfällen erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten
- Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, (90 Minuten)
- Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten
- Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen
- Wirtschafts- und Sozialkunde, (45 Minute, Multiple Choice)
- Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen
- Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (45 Minuten)
- Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen,
- Die Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen,
- Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen sowie
- Die Einhaltung von Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sowie Vorschriften des Daten- und Informationsschutzes feststellen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
- Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durchführen einschließlich melden und berichten,
- Kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren sowie
- Qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen
Punkteverteilung bei der IHK Prüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit?
Die Prozentuale Beteiligung bei der Bildung der Gesamtnote erfolgt nach folgendem Schlüssel:
- Prüfungsbereich Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
- 20 Prozent
- Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- 30 Prozent
- Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- 10 Prozent,
- Prüfungsbereich Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- 40 Prozent
- Davon 30 % schriftliche Prüfung und
- 70 % Fallbezogenes Fachgespräch
- 40 Prozent
Was ist beim Fachgespräch der zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit zu beachten?
Die mündliche Abschlussprüfung besteht in einem fallbezogenen Fachgespräch, welche der Prüfling vor dem Ausschuss vorträgt und sich anschließend den Fragen der Prüfer stellen muss.
Grundlage des Fachgesprächs sind 2, vom Prüfling erstellte, Dokumentationen über die Durchführung von übertragenen Sicherheitsspezifischen Aufgaben. Eine der Dokumentationen wird vom Ausschuss gewählt.
Die Bewertung des Fachgesprächs fließt zu 70 % in die Bewertung des Prüfungsbereiches „Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen“ ein.
Anforderungen an die Dokumentationsausarbeitungen:
- Maximale Dauer von 20 Minuten
- Nicht länger als 3 Seiten bei Schriftgröße 11
- Betriebliche Unterlagen sind erwünscht, dürfen aber bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden
Ablauf:
- 6-8 Minuten freier Vortrag zum Fallbezogenen Fachgespräch
- Anschließende Befragung der Prüfer zu spezifischen Themen des Fallbezogenen Fachgesprächs
- Es wird erwartet das Fachbegriffe und Zusammenhänge erläutert, verstanden und angewendet werden können
Die Prüfungssprache ist Deutsch.